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Bg. 13.1-2
ERLÄUTERUNG: Arjuna wollte wissen, was prakṛti (die Natur), puruṣa (der Genießer), kṣetra (das Feld), kṣetra-jña (der Kenner des Feldes), Wissen …
Bg. 13.1-2
Die ersten sechs Kapitel der Bhagavad-gītā beschreiben den Kenner des Körpers, (das Lebewesen) und die Voraussetzungen, unter denen es den …
Bg. 13.3
ERLÄUTERUNG: Die Frage in bezug auf den Körper und den Kenner des Körpers, das heißt die Seele und die Überseele, …
Bg. 13.3
Wenn man das Thema des Tätigkeitsfeldes und des Kenners des Feldes eingehend studiert, so wie es in der Bhagavad-gītā beschrieben …
Bg. 13.3
Der Herr sagt: „Ich bin der Kenner des Tätigkeitsfeldes in jedem individuellen Körper.“ Das Individuum ist der Kenner seines eigenen …
Bg. 13.3
Der Körper besteht aus Sinnen. Der Höchste Herr ist Hṛṣīkeśa, „der Lenker der Sinne“. Er ist der ursprüngliche Lenker der …
Bg. 13.3
Der Körper wird kṣetra genannt, und in ihm befinden sich der Besitzer des Körpers und der Höchste Herr, der sowohl …
Bg. 13.3
In diesem Kapitel wird auch erklärt, daß einer dieser beiden Kenner fehlbar ist und der andere unfehlbar. Der eine ist …
Bg. 13.4
ERLÄUTERUNG: Der Herr beschreibt nun das Tätigkeitsfeld und den Kenner des Tätigkeitsfeldes sowie ihre gegenseitige Beziehung. Man muß wissen, wie …
Bg. 13.5
ERLÄUTERUNG: Die Höchste Persönlichkeit Gottes, Kṛṣṇa, ist die höchste Autorität, um dieses Wissen zu erklären. Aber selbst wenn man ein …
Bg. 13.5
Das Wort chandobhiḥ bezieht sich auf verschiedene vedische Schriften. So wird zum Beispiel in der Taittirīya Upaniṣad, die ein Zweig …
Bg. 13.5
Wie bereits erklärt wurde, ist kṣetra das Tätigkeitsfeld, und es gibt zwei Arten von kṣetra-jña: das individuelle Lebewesen und das …